Änderung, NO, GmbHG ua

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekDezember 2020

 ua Überführung der elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht

Inkrafttreten

24.12.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

29.12.2020

Betroffene Normen

EIRAG, GmbHG, NO

Betroffene Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht, Verfahrensrecht, Insolvenzrecht

Quelle

BGBl I 2020/157

Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden (BGBl I 2020/157, AB 588)

Ua wird die (bislang befristete) Möglichkeit einer elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht überführt.

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird das Zustandekommen eines Sanierungsplans im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erleichtert. Dabei wird die Zahlungshöchstfrist um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Die Möglichkeiten nach § 7  2. COVID-19-JuBG, Fristen in Insolvenzverfahren zu verlängern, und nach § 11 2. COVID-19-JuBG, Zahlungsplanraten zu stunden, werden aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise verlängert.

 



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