Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekNovember 2021

Durchführungsbestimmungen iZm der ausgeweiteten Amtshilfe nationaler Wettbewerbsbehörden nach § 14a WettbG

Inkrafttreten

25.11.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

24.11.2021

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht

Quelle

BGBl II 2021/486

Verordnung der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz (BGBl II 2021/486)

Die RL (EU) 2019/1 [zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes] sieht umfassende Regelungen für die Zusammenarbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden im Europäischen Wettbewerbsnetz zur Leistung von Amtshilfe vor. Die gegenseitige Amtshilfe, die bereits in der VO (EG) 1/2003 hinsichtlich der Unterstützung im Rahmen von Ermittlungshandlungen verankert ist, wird mit der RL (EU) 2019/1 auf die Zustellung bestimmter Schriftstücke sowie die Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern ausgedehnt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der BWB mit anderen nationalen Wettbewerbsbehörden im Europäischen Wettbewerbsnetz betreffend Zustell- und Vollstreckungsersuchen sind in Umsetzung der Richtlinienvorgaben in § 14a WettbG festgelegt. Basierend auf der Verordnungsermächtigung des § 14a Abs 5 WettbG werden nun die näheren Bestimmungen zur Durchführung derartiger Zustell- und Vollstreckungsersuchen durch Verordnung der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erlassen.

 

 



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