ua Änderung AMD-G, ORF-G

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekDezember 2020

Umsetzung EU-RL für audiovisuelle Mediendienste

Inkrafttreten

1.1.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

23.12.2020

Betroffene Normen

AMD-G, KOG, ORF-G

Betroffene Rechtsgebiete

Medienrecht

Quelle

BGBl I 2020/150

Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (BGBl I 2020/150, AB 510 ,RV 462 BlgNR  27. GP , 52/ME)

Mit dieser Novelle wird die RL (EU) 2018/1808 (RL für audiovisuelle Mediendienste) umgesetzt. Dabei geht es ua um die Einbeziehung von Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in das Regulierungsregime, neue Vorgaben für TV-Anstalten und Abrufdienste in Bezug auf Kinder- und Verbraucherschutz und die Ausweitung von Mechanismen der Selbstkontrolle. Auch der ORF ist in einigen Punkten betroffen. Betreiber von Video-Sharing-Plattformen müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um Nutze vor rechtswidrigen bzw schädlichen Inhalten zu schützen, etwa durch ein leicht zugängliches Meldesystem und Löschpflichten.



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