Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (BGBl I 2020/150, AB 510 ,RV 462 BlgNR 27. GP , 52/ME)
Mit dieser Novelle wird die RL (EU) 2018/1808 (RL für audiovisuelle Mediendienste) umgesetzt. Dabei geht es ua um die Einbeziehung von Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in das Regulierungsregime, neue Vorgaben für TV-Anstalten und Abrufdienste in Bezug auf Kinder- und Verbraucherschutz und die Ausweitung von Mechanismen der Selbstkontrolle. Auch der ORF ist in einigen Punkten betroffen. Betreiber von Video-Sharing-Plattformen müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um Nutze vor rechtswidrigen bzw schädlichen Inhalten zu schützen, etwa durch ein leicht zugängliches Meldesystem und Löschpflichten.