Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geändert wird (BGBl I 2020/97, 52/BNR, AB 185, 538/A)
Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter iSd § 1 Abs 1 ermöglich es dieser Berufsgruppe, Anträge auf Zuschüsse einzubringen, die einem Unternehmern auf der Grundlage von § 2 Abs 2 Z 7 des ABBAG-Gesetzes gewährt werden.
Es wird eine Sunset Clause, auslaufend mit 31. 8. 2021, für die Vetretung in Beihilfeangelegenheiten in Zusammenhang mit Fixkostenzuschüssen verankert.