Änderung WAG 2018

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaJuli 2022

Erweiterung der Produktüberwachungspflichten der MiFID II  um Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele

Inkrafttreten

22.11.2022

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

28.7.2022

Betroffene Normen

WAG 2018

Betroffene Rechtsgebiete

Wertpapierrecht

Quelle

BGBl I 2022/139, 588/BNR , AB 1586 , RV 1492 BlgNR 27. GP , 188/ME

Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird (BGBl I 2022/139, 588/BNR AB 1586 RV 1492 BlgNR 27. GP , 188/ME)

Der Aktionsplan der Europäischen Kommission vom März 2018 sieht eine umfassende Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen in der EU vor. Die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Plans erfordert auch, dass für die Produktüberwachungspflichten der RL 2014/65/EU (RL betreffend Märkte für Finanzinstrumente – MiFID II) künftig auch Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele berücksichtigt werden müssen. Die Produktüberwachungspflichten der MiFID II wurden durch die Delegierte RL (EU) 2017/593 diesbezüglich konkretisiert und durch die vorliegenden Änderungen des WAG 2018 nun nachvollzogen.

Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, müssen daher künftig im Rahmen des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Finanzinstruments potentielle Nachhaltigkeitsfaktoren miteinbeziehen – wie bei den bereits bestehenden Produktüberwachungs- und kontrollverfahren - und die entsprechenden Kundengruppe identifizieren, an die das betreffende Finanzinstrument vertrieben werden soll. Die Rechtsträger werden jedoch nicht verpflichtet, vorab Kundengruppen zu ermitteln, mit deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das entsprechende Finanzinstrument mit Nachhaltigkeitsfaktoren nicht vereinbar sein könnte. Vielmehr sollten Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, auch für Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenzen auf dem Markt verfügbar bleiben.

Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen im Rahmen der Produktkonzeption durch eine Wertpapierfirma oder ein Kreditinstitut transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kunden die relevanten Informationen in weiterer Folge dann leicht zur Verfügung stellen kann.



Stichworte