Änderung des AlVG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrJuni 2021

Anhebung der Notstandshilfe für die Monate April bis Juni 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes

Inkrafttreten

1.4.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

11.6.2021

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2021/83

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, BGBl I 2021/83 (AB 792 BlgNR 27. GP , 1477/A BlgNR 27. GP )

Mit der Gesetzesänderung wird die Notstandshilfe auch in den Monaten April bis Juni 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben. Wie schon seit Mitte März 2020 soll mit dieser Maßnahme allen Personen, die in diesen Monaten Notstandhilfe beziehen, ein finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Belastung aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt werden. Die Regelung trat rückwirkend mit 1.4.2021 in Kraft.