SoSi-Vereinbarung mit Brasilien

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrJuli 2022

neues Abkommen über soziale Sicherheit mit Brasilien

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

27.7.2022

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BR-Beschluss 576/BNR

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit, BR-Beschluss 14. 7. 2022, 576/BNR BlgNR 27. GP (AB 1625 BlgNR 27. GP , RV 1523 BlgNR 27. GP )

Das neue Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über soziale Sicherheit entspricht in materiellrechtlicher Hinsicht weitestgehend den in letzter Zeit von Österreich geschlossenen Abkommen, wie insbesondere dem Abkommen über soziale Sicherheit mit der Republik Indien (BGBl III 2015/60). Es bezieht sich daher aus leistungsrechtlicher Sicht auf die Pensionsversicherung und regelt darüber hinaus auch noch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit.

Das Abkommen ist in fünf Abschnitte gegliedert:

Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens ein Monat in Österreich eine Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre (Entsendungen, die kürzer als 60 Monate waren, sind zusammenzuzählen!) ist nicht möglich, sondern man muss mindestens ein Jahr unterbrechen, damit die 5 Jahre wieder neu zu laufen beginnen.

Krankenleistungen sind vom Abkommen nicht erfasst, dh Krankheitskosten muss der entsendende Arbeitgeber übernehmen.

Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monates in Kraft, in dem die beiden Vertragsstaaten einander schriftlich mitgeteilt haben, dass die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. 



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