21. COVID-19-Gesetz

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrAugust 2020

Erweiterung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter (Berechtigung zur Beantragung von Zuschüssen aus dem COVI-19-Krisenbewältigungsfonds

Inkrafttreten

20.5.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

11.8.2020

Betroffene Normen

BiBuG 2014

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2020/97

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geändert wird, BGBl I 2020/97 vom 6. 8. 2020 (AB 185 BlgNR 27. GP , IA 538/A BlgNR 27. GP ).

Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter iSd § 1 Abs 1 BiBuG 2014 ermöglicht es dieser Berufsgruppe ab 20. 5. 2020, Anträge auf Zuschüsse, die einem Unternehmen auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes - also vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds - gewährt werden, einzubringen. 

Es wurde auch eine Sunset Clause, auslaufend mit 31. 8. 2021, für die Vetretung in Beihilfeangelegenheiten in Zusammenhang mit Fixkostenzuschüssen verankert.



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