Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geändert wird, BGBl I 2020/97 vom 6. 8. 2020 (AB 185 BlgNR 27. GP , IA 538/A BlgNR 27. GP ).
Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter iSd § 1 Abs 1 BiBuG 2014 ermöglicht es dieser Berufsgruppe ab 20. 5. 2020, Anträge auf Zuschüsse, die einem Unternehmen auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes - also vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds - gewährt werden, einzubringen.
Es wurde auch eine Sunset Clause, auslaufend mit 31. 8. 2021, für die Vetretung in Beihilfeangelegenheiten in Zusammenhang mit Fixkostenzuschüssen verankert.