Bundesgesetz, mit dem die Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank geändert und das Bundesgesetz zur Änderung von Betriebspensionszusagen im Bereich der Austrian Airlines (AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz) erlassen wird; BGBl I 2023/155 vom 22. 12. 2023 (833/BNR BlgNR 27. GP , AA-349 BlgNR 27. GP , AB 2296 BlgNR 27. GP , 3657/A BlgNR 27. GP )
1. Kürzung der Pensionen von Nationalbankangestellten
Im Rahmen der Sammelnovelle eines Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes, BGBl I 2014/46, wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) novelliert und wurden Höchstgrenzen des Sicherungsbeitrages für ehemalige Funktionäre und Bedienstete von Rechtsträgern, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen festgelegt. Der Bundesgesetzgeber ist befugt, innerhalb dieses Rahmens Sicherungsbeiträge festzulegen (§ 10 Abs 4 BezBegrBVG). In den vom BMF zu vollziehenden Materiengesetzen, die gleichzeitig mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz diesbezüglich novelliert wurden, wurde der Rahmen der Befugnis hinsichtlich der Dienstbestimmungen III (DB III) der Oesterreichischen Nationalbank nicht voll ausgeschöpft. Zur Angleichung und Harmonisierung der Pensionsregeln zwischen den verschiedenen Dienstbestimmungen werden nunmehr die entsprechenden Änderungen auch für die Dienstbestimmungen III normiert.
Die dadurch bewirkte Senkung von Pensionen eines Teils der OeNB-Bediensteten wird mit einer „innerbetrieblichen Harmonisierung bei einem gleichzeitigen Beitrag zum Unternehmenswohl“ begründet. Die Regelung betrifft Funktionäre und Bedienstete, die ab dem 1. 5. 1998 und vor dem 1. 1. 2007 in die OeNB aufgenommen wurden. Für davor und danach Aufgenommene gelten bereits andere Regelungen. Mit der Reform werden die Pensionen der betroffenen Personen „harmonisch“ zwischen den bestehenden Bestimmungen eingefügt.
Mit einem Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrates wurde noch ein Verlustdeckel für Pensionen unter der Höchstbeitragsgrundlage eingefügt, der schrittweise von 6 % im Jahr 2025 auf 10 % ab 2029 steigt. Außerdem wird ab 2028 das sogenannte "Sterbequartal" – eine OeNB-Sonderzahlung im Todesfall – für pensionierte Dienstnehmer abgeschafft und das sukzessive steigende Frauenpensionsalter bei der Berechnung der Kürzungen berücksichtigt.
2. Umstellung des Pensionsmodells bei der Austrian Airlines
Bei der Austrian Airlines wird durch ein neues „Bundesgesetz zur Änderung von Betriebspensionszusagen im Bereich der Austrian Airlines (AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz)“ ebenfalls eine Harmonisierung des betrieblichen Pensionssystems angestrebt. Die Ansprüche sollen auf eine Pensionskasse übertragen und dabei zugleich auf ein Beitragssystem umgestellt werden. Die Pension wird damit also künftig von der Höhe der eingezahlten Pensionsbeiträge abhängen, statt von Leistungszusagen der AUA. Betroffen sind alle, deren Ansprüche noch nicht auf eine Pensionskasse übertragen wurden.