Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrJuli 2020

Vertretungsrecht von Steuerberatern bei Durchführung der Kontrollen nach dem COVID-19-Förderprüfungsgesetz; Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL;Adaptierung derbestehenden Regelungen bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinsichtlich der 4. Geldwäsche-RL

Inkrafttreten

22.7.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

27.7.2020

Betroffene Normen

WTBG 2017

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2020/67

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird, BGBl I 2020/67 vom 21. 7. 2020 (AB 278 BlGNR 27. GP; RV 107 BlgNr 27. GP , 1/ME NR 27. GP )

1. Maßnahmen gegen Geldwäsche 

Das WTBG 2017 wird an die Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie angepasst, ferner werden noch Adaptierungen zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder kann in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mittels Verordnung festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Identität des Kunden mittels Online-Identifikation erfolgen kann. 

2. Änderungen im Kammerrecht

  • Schaffung der Verpflichtung, dass die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Fall einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung von natürlichen Personen oder Gesellschaften, einen Kanzleikurator zu bestellen hat.
  • Regelungen zur Durchführung der Wahlen der Kammerorgane auf elektronischem Weg.
  • Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater wird ein Online-System zur Verfügung stellen, mittels dem sich Bewerber über die nächsten Prüfungstermine- und orte informieren und sich anmelden können.

3. Ausweitung des Vertretungsrechts von Bilanzbuchhaltern

Die im COVID-19-Förderprüfungsgesetz geregelten, durch die Finanzämter durchzuführenden Prüfungen im Zuge von Außenprüfungen, Nachschauen und begleitenden Kontrollen sind nach den Bestimmungen der BAO durchzuführen. Da die Finanzämter dabei aber nicht in ihrer Funktion als Abgabenbehörden des Bundes tätig werden, sondern als „Gutachter“, wurde nun im WTBG klargestellt, dass Steuerberater bei Durchführung dieser Kontrollen auch vertreten dürfen. 



Stichworte