Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden (BGBl I 2021/6, AB 491, 1112/A)
Die COVID-19-Pandemie wirkt sich nach wie vor wirtschaftlicht sehr negativ aus. Zur Vermeidung einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen werden den betroffenen Unternehmen von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) weiterhin Garantien iZm der Coronavirus-Krise gemäß KMU-Förderungsgesetz und Garantiegesetz 1977 zur Verfügung gestellt.
Die betreffenden Bestimmungen sind mit 30. 6.2021 befristet.