WTBG 2017 - Novelle

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekJuli 2020

europarechtskonforme Umsetzung der RL (EU) 2018/843  (5. Geldwäsche-RL); Anpassungen und Klarstellungen zur Umsetzung der RL (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-RL)

Inkrafttreten

22.7.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

22.7.2020

Betroffene Normen

WTBG 2017

Betroffene Rechtsgebiete

Berufsrecht Wirtschaftstreuhänder

Quelle

BGBl I 2020/67

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird (BGBl I 2020/67, AB 278 , RV 107 BlgNr 27. GP ,  1/ME)

 

Die Novelle umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Das WTBG 2017 wird den Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie angepasst. Ferner werden noch Adaptierungen zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder kann in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mittels Verordnung festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Identität des Kunden mittels Online-Identifikation erfolgen kann. 

Eine weitere Maßnahme ist die Schaffung der Verpflichtung, dass die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Fall einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung von natürlichen Personen oder Gesellschaften, einen Kanzleikurator zu bestellen hat.

Im Bereich des Kammerrechts enthält die Novelle Regelungen zur Durchführung der Wahlen der Kammerorgane auf elektronischem Weg.

 Klargestellt wird auch, dass Steuerberater bei der Durchführung der Kontrollen nach dem COVID-19-Förderprüfungsgesetz auch vertreten dürfen.

Als Datum des Inkrafttretens ist der Tag nach Kundmachung im BGBl vorgesehen.



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