Änderung des NSchG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrDezember 2023

Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Erhöhung des NSchG-Beitrages im Jahr 2024

Inkrafttreten

23.12.2023

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

22.12.2023

Betroffene Normen

NSchG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2023/162

Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird; BGBl I 2023/162 vom 22. 12. 2023 (842/BNR BlgNR 27. GP , AB 2284 BlgNR 27. GP 3654/A BlgNR 27. GP )

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müsste der Beitragssatz für den Nachtschwerarbeitsbeitrag auf 5,2 % erhöht werden, um den geforderten Deckungsgrad von 75 % zu erreichen. Mit der nunmehrigen Änderung im Nachtschwerarbeitsgesetz wird sichergestellt, dass im Jahr 2024 die Höhe des NSchG-Beitrags unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt. (Art XIII Abs 12 NSchG)  



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