Versorgung mit Schutzausrüstung, COVID-19-Tests

GesetzgebungPersonalrechtSabaraOktober 2020

Verpflichtung der ÖGK für die Dauer der COVID-19-Pandemie, für die Leistungserbringung durch näher genannte Berufsgruppen die zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung notwendigen Produkte zu beschaffen und diese den jeweiligen gesetzlichen bzw beruflichen Interessenvertretungen zur Verteilung zur Verfügung zu stelle, sofern nicht eine Gebietskörperschaft die Beschaffung übernimmt. Berechtigung der im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärzte bzw -gruppenpraxen sowie der selbstständigen Ambulatorien für Labormedizin, unter bestimmten Voraussetzungen COVID-19-Tests durchzuführen.

Inkrafttreten

1.10.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

30.9.2020

Betroffene Normen

ASVG, B-KUVG, BSVG, GSVG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2020/105

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden; BGBl I 2020/105 vom 30. 9. 2020 (AB 371 BlgNR 27. GP )



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