Verpflichtung der ÖGK für die Dauer der COVID-19-Pandemie, für die Leistungserbringung durch näher genannte Berufsgruppen die zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung notwendigen Produkte zu beschaffen und diese den jeweiligen gesetzlichen bzw beruflichen Interessenvertretungen zur Verteilung zur Verfügung zu stelle, sofern nicht eine Gebietskörperschaft die Beschaffung übernimmt. Berechtigung der im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärzte bzw -gruppenpraxen sowie der selbstständigen Ambulatorien für Labormedizin, unter bestimmten Voraussetzungen COVID-19-Tests durchzuführen.