FLAG Erhöhung Zuverdienstgrenze

GesetzgebungSteuerrechtBleyerOktober 2020

ab 2020: (insbesondere für Studierende) Erhöhung der Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit auf €15.000,-, ohne dass der Familienbeihilfenanspruch wegfällt

Inkrafttreten

1.1.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

30.9.2020

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Familienbeihilfe

Quelle

BGBl I 2020/109

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird; BGBl I 2020/109, ausgegeben am 30. 9 2020



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