Einführung eines Bildungsbonus

GesetzgebungPersonalrechtSabaraOktober 2020

 Bildungsbonus in der Höhe von € 4,- täglich für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung im Auftrag des AMS, die zwischen 1. 10. 2020 und 31. 12. 2021 beginnen und mindestens vier Monate dauern

Inkrafttreten

1.10.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

30.9.2020

Betroffene Normen

AlVG

Betroffene Rechtsgebiete

Sozialrecht

Quelle

BGBl I 2020/108

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird; BGBl I 2020/108 vom 30. 9. 2020 (RV 352 BlgNR 27. GP )

Neue Corona-Arbeitsstiftung

Die internationale COVID-19-Krise stellt den österreichischen Arbeitsmarkt vor enorme Herausforderungen. Im Rahmen einer neuen Corona-Arbeitsstiftung sollen daher die Aus- und Weiterbildungen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ab 1. 10. 2020 besonders gefördert werden. Zielgruppe sind Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und an einer beruflichen Neuorientierung oder -weiterentwicklung interessiert sind. Diesen sollen mit möglichst kurzfristig verfügbaren Umschulungsmaßnahmen berufliche Perspektiven in anderen Branchen eröffnet werden. Aber auch Personen, die schon vor der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit betroffen waren, sollen diese Arbeitsmarktprogramme zur Verfügung stehen.

Die Corona-Arbeitsstiftung umfasst alle geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen. Arbeitsstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Lösung regionaler Struktur-, Branchen- und Arbeitsmarktprobleme. Arbeitsstiftungen bestehen aus mehrteiligen Maßnahmenbündeln, bieten Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern auch die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Corona-Arbeitsstiftung ergänzt das Angebot der bestehenden Implacement-, Regional- und Outplacementstiftungen.

Neuer Bildungsbonus

Die soziale und finanzielle Absicherung während der Maßnahme erfolgt wie gewohnt durch das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Darüber hinaus gebührt nun für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung im Auftrag des Arbeitsmarktservice, die im Zeitraum ab 1. 10. 2020 bis Ende Dezember 2021 beginnen und mindestens vier Monate dauern, zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld und zu einem zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen gewährten Zusatzbetrag ein Bildungsbonus in der Höhe von € 4,- täglich.

 

 



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