SoSi-Vereinbarung mit Serbien

GesetzgebungPersonalrechtSabaraJuli 2025

Abkommen mit Serbien über Soziale Sicherheit

Inkrafttreten

10.12.2024

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

8.1.2025

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Sozialrecht, Sozialversicherung

Quelle

BGBl III 2025/8

Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit, BGBl III 2025/8 vom 8. 1. 2025

Nach Art 15 des SoSi-Abkommens mit Serbien ist hinsichtlich der Kostenerstattung von Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft vorgesehen, dass der zuständige Träger dem Träger, der die Sachleistungen gewährt hat, die aufgewendeten Beträge mit Ausnahme der Verwaltungskosten erstattet. Mit BGBl III 2025/8 wurde nunmehr den Verbindungsstellen der Vertragsstaaten aufgetragen, die Art und Weise, die Fristen und die Modalitäten der Kostenerstattung für Sachleistungen zu vereinbaren. Das Abkommen gilt ab 1 1. 2025.



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