Besitzstörung auf Parkplätzen

GesetzgebungZivilrechtKolmaschDezember 2025

Temporäre streitwertunabhängige Zulassung von Revisionsrekursen in Besitzstörungsverfahren, temporäre Herabsetzung der Gerichtsgebühr und der Bemessungsgrundlage im Rechtsanwaltstarif für Besitzstörungs- und Unterlassungsverfahren wegen Falschparkens bei früher Verfahrensbeendigung

Inkrafttreten

1.1.2026

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

12.12.2025

Betroffene Normen

GGG, RATG, ZPO

Betroffene Rechtsgebiete

Sachenrecht, Zivilverfahrensrecht

Quelle

RV 301 BlgNR 28. GP ; AB 315 BlgNR 25. GP ; NR 11. 12. 2025

Das Ziel dieses Gesetzesvorhabens besteht darin, den Missbrauch mit Abmahnungen wegen Besitzstörungen durch Kfz, die mit hohen Kostenforderungen verbunden werden, zurückzudrängen – insb indem die Kosten verringert werden, die für den Störer anfallen, wenn er es zu einem Gerichtsverfahren kommen lässt, ohne die Störung dort zu bestreiten. Um eine Umgehung zu verhindern, gelten die Maßnahmen nicht nur für Besitzstörungsverfahren, sondern auch für andere Unterlassungs- oder Abwehrklagen.

Konkret sind folgende Neuerungen vorgesehen:



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