Besitzstörung auf Parkplätzen

GesetzgebungZivilrechtKolmaschJänner 2026

Temporäre streitwertunabhängige Zulassung von Revisionsrekursen in Besitzstörungsverfahren, temporäre Herabsetzung der Gerichtsgebühr und der Bemessungsgrundlage im Rechtsanwaltstarif für Besitzstörungs- und Unterlassungsverfahren wegen Falschparkens bei früher Verfahrensbeendigung

Inkrafttreten

1.1.2026

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

2.1.2026

Betroffene Normen

GGG, RATG, ZPO

Betroffene Rechtsgebiete

Sachenrecht, Zivilverfahrensrecht

Quelle

BGBl I 2025/112

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden, BGBl I 2025/112 vom 29. 12. 2025 (AB 315 BlgNR 28. GP ; RV 301 BlgNR 28. GP ).

Das Ziel dieser Novelle besteht darin, den Missbrauch mit Abmahnungen wegen Besitzstörungen durch Kfz, die mit hohen Kostenforderungen verbunden werden, zurückzudrängen – insb indem die Kosten verringert werden, die für den Störer anfallen, wenn er es zu einem Gerichtsverfahren kommen lässt, ohne die Störung dort zu bestreiten. Um eine Umgehung zu verhindern, gelten die Maßnahmen nicht nur für Besitzstörungsverfahren, sondern auch für andere Unterlassungs- oder Abwehrklagen.

Konkret sind folgende Neuerungen vorgesehen:



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