Inkrafttreten | |
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | Vorschlag |
Letzte Änderung | 17.7.2025 |
Betroffene Normen | |
Betroffene Rechtsgebiete | Sozialversicherung, Sozialrecht |
Quelle | BR-Beschluss 56/BNR BlgNR 28. GP |
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit, Bundesratsbeschluss 17. 7. 2025, 56/BNR BlgNR 28. GP (AB 173 BlgNR 28. GP ; RV 119 BlgNR 28. GP
Die Regierung hat dem Nationalrat ein mit der Mongolei abgeschlossenes Abkommen über soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt. Es orientiert sich an ähnlichen Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ab. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. Außerdem können künftig im Falle von Entsendungen Doppelversicherungen vermieden werden. Leistungen aus den Bereichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind nicht Teil des bilateralen Vertrags.
Hinweis
Das Inkrafttreten des Abkommens bleibt abzuwarten.
