Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (BGBl I 2020/66, AB 279 , 109 BlgNR 27. GP, 3/ME)
Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung der RL (EU) 2018/843 (5. GeldwäscheRichtlinie). Ferner werden noch Anpassungen zur Umsetzungen der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-Richtlinie) vorgenommen.
Die Wirtschaftskammer Österreich kann in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mittels Verordnung festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Identität des Kunden mittels Online-Identifikation erfolgen kann.
Klargestellt wird auch, dass Bilanzbuchhalter bei der Durchführung der Kontrollen nach dem COVID-19-Förderprüfungsgesetz auch vertreten dürfen.
Als Datum des Inkfrafttretens ist der Tag nach Kundmachung im BGBl vorgesehen,