BiBuG 2014 - Novelle

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekJuli 2020

europarechtskonforme Umsetzung der RL (EU) 2018/843  (5. Geldwäsche-RL), Adaptierung derbestehenden Regelungen bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinsichtlich der RL (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-RL)

Inkrafttreten

22.7.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

22.7.2020

Betroffene Normen

BiBuG 2014

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2020/66

Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (BGBl I 2020/66, AB 279 , 109 BlgNR 27. GP, 3/ME)

Die  vorliegende Novelle dient der Umsetzung der RL (EU) 2018/843 (5. GeldwäscheRichtlinie). Ferner werden noch Anpassungen zur Umsetzungen der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-Richtlinie) vorgenommen.

Die Wirtschaftskammer Österreich kann in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mittels Verordnung festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Identität des Kunden mittels Online-Identifikation erfolgen kann.

Klargestellt wird auch, dass Bilanzbuchhalter bei der Durchführung der Kontrollen nach dem COVID-19-Förderprüfungsgesetz auch vertreten dürfen.

Als Datum des Inkfrafttretens ist der Tag nach Kundmachung im BGBl vorgesehen,



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