Hass im Netz - Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G)

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekDezember 2020

Hass im Netz – Schaffung klarer Verantwortlichkeiten der Plattformbetreiber und Gewährleistung effizienter Beschwerdemechanismen zur Hintanhaltung rechtswidriger Inhalte auf Kommunikationsplattformen.

Inkrafttreten

1.1.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

23.12.2020

Betroffene Normen

KoPl-G

Betroffene Rechtsgebiete

Medienrecht

Quelle

BGBl I 2020/151

Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (BGBl I 2020/151  AB 509 RV 463 BlgNR 27. GP , 49/ME)

Das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) dient der Förderung des verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen der Nutzer über näher genannte Inhalte auf Kommunikationsplattformen und der unverzüglichen Behandlung solcher Meldungen.

Das Gesetz zielt  auf Folgendes ab:

 



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