Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (BGBl I 2020/151 AB 509 , RV 463 BlgNR 27. GP , 49/ME)
Das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) dient der Förderung des verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen der Nutzer über näher genannte Inhalte auf Kommunikationsplattformen und der unverzüglichen Behandlung solcher Meldungen.
Das Gesetz zielt auf Folgendes ab:
- Einrichtung eines effektiven und transparenten Meldeverfahrens für den Umgang mit strafrechtswidrigen Inhalten;
- leicht und ständig erreichbare Meldemöglichkeit für Nutzer auf der Plattform;
- Prüfungspflicht bei konkreten Meldungen und allfällige unverzügliche Löschung von bestimmten strafrechtswidrigen Inhalten, abgestuft nach dem Grad der Erkennbarkeit;
- Informationspflichten des Plattformbetreibers gegenüber den Nutzern;
- Bereitstellung einer Überprüfungsmöglichkeit bei Beschwerden wegen angeblich ungerechtfertigter oder mangelnder Löschung;
- Pflicht zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten;
- Sicherstellung der Erreichbarkeit und Erfüllung der Rechenschaftspflicht;
- Berichtspflicht der Plattformen über ihren Umgang mit Meldungen über strafrechtswidrige Inhalte;
- angemessene Sanktionierung bei Gesetzesverstößen.