Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird; BGBl I 2022/169, ausgegeben am 31. 10. 2022
(NR 12. 10. 2022 622/BNR 27. GP ; AB 5. 10. 2022, 1732 BlgNR 27. GP ; IA 21. 9. 2022, 2829/A 27. GP ) und BGBl I 2022/181, ausgegeben am 22. 11. 2022
Das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden.
Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz wurde am 18. 11. 2022 von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt und ist daher gemäß § 7 Abs 1 UEZG am 19. 11. 2022 in Kraft getreten (vgl BGBl I 2022/181).
Näheres siehe unter Energiekostenzuschuss - Austria Wirtschaftsservice (aws.at)