Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden; BGBl 2021/121 vom 30. 6. 2021 (Initiativantrag 26. 5. 2021, 1698/A NR 27. GP )
1. Kündigungsfristen für Arbeiter
Mit den nunmehrigen Änderungen im ABGB und LAG 2021 wird in Folge der COVID-19 Krisensituation und der dazu getroffenen gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen, dass die mit BGBl I 2017/153 getroffene Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten um weitere drei Monate verschoben wird und erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Die neuen Kündigungsfristen finden erstmals auf Kündigungen Anwendung, die nach dem 30. 9. 2021 ausgesprochen werden.
2. Anhebung der Notstandshilfe
Weiters wird mit diesem Bundesgesetz die Notstandshilfe auch in den Monaten Juli bis September 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben. Wie schon seit Mitte März 2020 wird mit dieser Maßnahme allen Personen, die in diesen Monaten Notstandshilfe beziehen, ein finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Belastung aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt. Die Regelung tritt mit 1. 7. 2021 in Kraft.