Änderung des AlVG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrDezember 2020

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für selbstständig Erwerbstätige und für Beschäftigte in Altersteilzeit sowie weitere Einmalzahlungen

Inkrafttreten

1.10.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

15.12.2020

Betroffene Normen

AlVG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2020/130

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, BGBl I 2020/130 vom 15. 12. 2020 (NR-Beschluss vom 20. 11. 2020, 147/BNR BlgNR 27. GP ; Initiativantrag 14. 10. 2020, 957 BlgNR 27. GP )

Infolge der andauernden COVID-19-Krise werden die bestehenden Sonderregelungen für selbstständig Erwerbstätige gemäß § 12 Abs 2a AlVG und für Beschäftigte in Altersteilzeit gemäß § 82 Abs 5 AlVG verlängert und kommt es zu weiteren Einmalzahlungen. Die folgenden Änderungen treten allesamt rückwirkend mit 1. 10. 2020 in Kraft:



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