InvFG 2011 ua - Änderung

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekJuli 2022

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in den Prozessen, Systemen und internen Kontrollen von Verwaltungsgesellschaften; kein Kundeninformationsdokument (KID) erforderlich, wenn ein Basisinformationsblatt nach PRIIPS erstellt wurde

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

20.7.2022

Betroffene Normen

InvFG 2011

Betroffene Rechtsgebiete

Wertpapierrecht

Quelle

BGBl I 2022/112, 589/BNR , AB 1587 , RV 1569 BlgNR 27.GP ; 185/ME

Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (BGBl I 2022/112, 589/BNR , AB 1587 RV 1569 BlgNR 27. GP ; 185/ME)

Die Novelle dient der Umsetzung

Verwaltungsgesellschaften und gegebenenfalls Investmentgesellschaften sollen hinkünftig die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden.

Haben die Verwaltungsgesellschaften und gegebenenfalls Investmentgesellschaften ein Basisinformationsblatt für ein Anlageprodukt erstellt, das den Vorgaben der VO (EU) 1286/2014 [über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)] entspricht, haben sie zukünftig weder ein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen noch zusätzliche oder abweichende Anforderungen auf Basis der §§ 134 und 135 InvFG 2011 zu erfüllen.

Die gesetzlichen Bestimmungen betr Nachhaltigkeitskriterien treten am 1. 8. 2022 in Kraft, die Regelungen betr Erstellung eines Basisinformationsblattes erst am 1. 1. 2023.



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