Kirchenbeitrag - Erhöhung der Absetzbarkeit

GesetzgebungSteuerrechtBleyerMärz 2024

Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags

Inkrafttreten

1.1.2024

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

27.3.2024

Betroffene Normen

EStG

Betroffene Rechtsgebiete

Einkommensteuer

Quelle

BGBl I 2024/12

Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 geändert wird; BGBl I 2024/12, ausgegeben am 27. 3. 2024 
 (NR 28. 2. 2024, 906/BNR 27. GP AB 22. 2. 2024, 2457 BlgNR 27. GP ; IA 15. 12. 2023, 3815/A 27. GP )

Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden. Nun soll die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher € 400,- auf € 600,- erhöht werden.

Dies soll ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anzuwenden sein. (§ 18 Abs 1 Z 5§ 124b Z 448 EStG)



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