Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (RV 384 BlgNR 28. GP , 63/ME)
Die VO (EU) 2024/3005 [über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG; ESG-Rating-VO] zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf Methoden und Ziele von ESG-Ratings zu verbessern. Anleger sollen in die Lage versetzt werden, fundierte Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele zu treffen. Zu diesem Zweck regelt die ESG-Rating-VO die Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern durch Offenlegungspflichten, insb im Hinblick auf Bewertungsmethoden, Ausgabe, Vertrieb und Veröffentlichung von ESG-Ratings, ohne deren Verwendung zu regeln.
Die ESG-Rating-Agenturen werden von der ESMA beaufsichtigt. Mit dem ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz werden die erforderlichen Begleitregelungen getroffen und die FMA als zuständige nationale Behörde benannt, die die ESMA dabei unterstützt.
