EU-ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaJänner 2026

Erlass eines nationalen VollzugsG, um die VO (EU) 2024/3005 [über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG; ESG-Rating-VO)] in Österreich wirksam anwenden zu können

Inkrafttreten

2.7.2026

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

21.1.2026

Betroffene Normen

EU-ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz, FMABG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

RV 384 BlgNR 28. GP , 63/ME

Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (RV 384 BlgNR 28. GP ,  63/ME)

Die VO (EU) 2024/3005 [über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG; ESG-Rating-VO] zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf Methoden und Ziele von ESG-Ratings zu verbessern. Anleger sollen in die Lage versetzt werden, fundierte Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele zu treffen. Zu diesem Zweck regelt die ESG-Rating-VO die Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern durch Offenlegungspflichten, insb im Hinblick auf Bewertungsmethoden, Ausgabe, Vertrieb und Veröffentlichung von ESG-Ratings, ohne deren Verwendung zu regeln. 

Die ESG-Rating-Agenturen werden von der ESMA beaufsichtigt. Mit dem ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz werden die erforderlichen Begleitregelungen getroffen und die FMA als zuständige nationale Behörde benannt, die  die ESMA dabei unterstützt.



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