Qualifikationsregister für Berufskraftfahrer:innen

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaMärz 2022

Va Einführung eines Qualifikationsregister für Berufskraftfahrer:innen in den Bereichen Güterbeförderung, Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinien

Inkrafttreten

1.4.2022

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

17.3.2022

Betroffene Normen

GelverkG, GütbefG, KflG

Betroffene Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Quelle

BGBl I 2022/18, 474/BNR , AB 1347 , 2224/A BlgNR 27. GP

Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (BGBl I 2022/18, 474/BNR , AB 1347 ,  2224/A BlgNR 27. GP )

Die vorliegende Novelle ist aufgrund der RL 2018/645/EU erforderlich, mit der die RL 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr geändert wurde.

Zentrales Element der Novelle ist ein „Berufskraftfahrerqualifikationsregister“, in dem alle einschlägigen Qualifizierungsnachweise zu erfassen sind, die von inländischen Behörden ausgestellt werden; der Eintrag erfolgt online durch die jeweilige Behörde. Durch dieses Register soll festgestellt werden können, ob Berufskraftfahrer:innen über die erforderliche Qualifikation verfügen.

Außerdem wird klargestellt, welche Fahrzeuge vom Nachweis der Erfüllung der Ausbildungsanforderungen nach der RL ausgenommen und welche Qualifizierungsnachweise anerkannt werden.

Die Novelle wird durch detaillierte Bestimmungen zu datenschutzrechtlichen Fragen ergänzt (Festlegung der datenschutzrechtliche Rolle des/der zuständigen Minister:in sowie des BRZ bei der Führung des Registers).

Die Novellte tritt betr das Register mit 1. 4. 2022 in Kraft.



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