Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (BGBl I 2020/38, AB 146, RV 108 BglNR 27. GP, 13/ME)
Mit der Novelle wird eine Änderung der RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), durch die RL (EU) 2019/2177 umgesetzt. Durch diese Änderung wird der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt.
Die Novelle tritt mit 1. 7. 2020 in Kraft.