VAG 2016 - Novelle

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekMai 2020

Absenkung des Schwellenwerts für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte

Inkrafttreten

1.7.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

6.5.2020

Betroffene Normen

VAG 2016

Betroffene Rechtsgebiete

Versicherungsrecht

Quelle

BGBl I 2020/38

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (BGBl I 2020/38, AB 146, RV 108 BglNR 27. GP, 13/ME)

Mit der Novelle wird eine Änderung der RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), durch die RL (EU) 2019/2177   umgesetzt. Durch diese Änderung wird der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt.

Die Novelle tritt mit 1. 7. 2020 in Kraft.



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