Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, BGBl I 2022/153 vom 20. 10. 2022 (IA 2719/A BlgNR 27. GP )
Zur Förderung qualifizierter Migration sind Drittstaatsangehörige - mit oder ohne Visum - künftig berechtigt, einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte" während des rechtmäßigen Aufenthalts auch im Inland zu stellen, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist. Neben besonders Hochqualifizierten sind davon auch Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Stammsaisonniers und Studienabsolventen betroffen. Die Änderung des § 21 NAG ist am 21. 10. 2022 in Kraft getreten.