Jährliche Anpassung des Pflegegeldes

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrAugust 2019

jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG

Inkrafttreten

1.1.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

5.8.2019

Betroffene Normen

BPGG

Betroffene Rechtsgebiete

Sozialrecht

Quelle

BGBl I 2019/80

Bundesgesetz, mit dem das BPGG geändert wird, BGBl I 2019/80 vom 31. 7. 2019 (AB 646 BlgNR 26. GP ; IA 678/A BlgNR 26. GP ).

Seit seiner Einführung im Jahr 1993 hat das Pflegegeld mangels laufender Valorisierungen an Wert verloren. Zuletzt wurde das Bundespflegegeld in sämtlichen Stufen mit Wirkung vom 1. 1. 2016 um 2 % erhöht. Um einem laufenden Wertverlust zu verhindern, kommt es ab dem Jahr 2020 zu einer jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG. Die angepassten und auf volle 10 Cent gerundeten Beträge sind jeweils vom BMASGK durch Verordnung festzustellen. Die Anpassung des Pflegegeldes ist von Amts wegen vorzunehmen.

Durch diese Erhöhung werden einerseits der Pflege zu Hause mehr Mittel zur Verfügung gestellt, andererseits im stationären Bereich die Sozialhilfebudgets der Länder entlastet, weil aus dem Pflegegeld ein höherer Deckungsbeitrag zur Verfügung steht.



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