Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert wird (BGBl I 2021/26, AB 422 , 966/A BlgNR 27. GP )
Die vorliegende Novelle passt das Berufsrecht der Genossenschaftsrevisoren in einigen Punkten dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer an, das mit dem WTBG 2017 geändert wurde. Ein weitgehender Gleichlauf zwischen den beiden Berufsrechten ist va in Ausbildungsfragen sachgerecht, weil die Tätigkeit beider Berufsgruppen ähnlich ist. Revisoren werden bei abschlussprüfungspflichtigen Genossenschaften als Abschlussprüfer tätig und die europäischen Vorgaben, die grds nur für Abschlussprüfer von Kapitalgesellschaften und von Kreditinstituten gleich welcher Rechtsform gelten, sind in vielen Fällen auch auf Genossenschaftsrevisoren direkt anwendbar, weil sie Genossenschaftsbanken, daraus hervorgegangene Aktienbanken und gemeinnützige Wohnbaugesellschaften prüfen. Mit der vorliegenden Novelle wird daher das Berufsrecht der Revisoren nachgezogen und der Entwicklung bei den Wirtschaftsprüfern anpasst.