Änderung GenRevG 1997

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekJänner 2021

Anpassung des Berufsrechts der Genossenschaftsrevisoren in einigen Punkten an das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer nach dem  WTBG 2017

Inkrafttreten

1.1.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

28.1.2021

Betroffene Normen

GenRevG 1997

Betroffene Rechtsgebiete

Genossenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht

Quelle

BGBl I 2021/26

Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert wird (BGBl I 2021/26, AB 422 , 966/A BlgNR 27. GP )

Die vorliegende Novelle passt das Berufsrecht der Genossenschaftsrevisoren in einigen Punkten dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer an, das mit dem  WTBG 2017 geändert wurde. Ein weitgehender Gleichlauf zwischen den beiden Berufsrechten ist va in Ausbildungsfragen sachgerecht, weil die Tätigkeit beider Berufsgruppen ähnlich ist. Revisoren werden bei abschlussprüfungspflichtigen Genossenschaften als Abschlussprüfer tätig und die europäischen Vorgaben, die grds nur für Abschlussprüfer von Kapitalgesellschaften und von Kreditinstituten gleich welcher Rechtsform gelten, sind in vielen Fällen auch auf Genossenschaftsrevisoren direkt anwendbar, weil sie Genossenschaftsbanken, daraus hervorgegangene Aktienbanken und gemeinnützige Wohnbaugesellschaften prüfen. Mit der vorliegenden Novelle wird  daher das Berufsrecht der Revisoren nachgezogen und der Entwicklung bei den Wirtschaftsprüfern anpasst.

 

 

 

 



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