Im Ermittlungsverfahren arbeiten Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte eng zusammen, um Straftaten aufzuklären und die Grundlagen für ein faires Verfahren zu schaffen. Während die Kriminalpolizei in eigener Kompetenz ermittelt, leitet die Staatsanwaltschaft das Verfahren und entscheidet über Anklagen. Die Gerichte prüfen und genehmigen grundrechtsrelevante Maßnahmen und stellen sicher, dass diese rechtmäßig erfolgen.