Dargestellt wird, welche Leistungen unter die TP 5, 6 und 8 fallen, und es werden folgende Fragen behandelt: Was versteht man unter den Begriffen „Nebenleistungen“? Wann ist eine anwaltliche Honorarabrechnung nach Einzelleistungen zulässig und was ist dabei zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen können Briefe, E-Mails, Konferenzen usw abgerechnet werden?

