Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst oder durch einen selbst gewählten Vertreter wirksam Prozesshandlungen vor- bzw entgegenzunehmen. Die Prozessfähigkeit leitet sich aus der Handlungsfähigkeit ab und wird daher auch prozessuale Handlungsfähigkeit genannt. Die Prozessfähigkeit ist eine Prozessvoraussetzung.

