Die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden besteht idR aus einer Reihe von – auf bestimmte Geschäfte gerichteten – Einzelverträgen (Girokonto, Bankomatkarte, Kredit…), bei denen die Geltung der AGB von Banken und der jeweils besonderen Bedingungen für die jeweilige Geschäftsart vereinbart wird. In Österreich wird die deutsche Lehre des – von den Einzelverträgen unabhängigen – allgemeinen Bankvertrages abgelehnt; an sich weist die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden keine Besonderheiten zu den sonstigen Vertragsverhältnissen auf (Vgl Iro in Apathy et al, Ö BVR² Band I Rz 1/1–1/10).