Nach Eltern und Großeltern kommen Pflegeeltern als Obsorgeträger in Betracht. Pflegeeltern sind Personen, die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahekommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Wenn aber die Eltern oder Großeltern mit der Obsorge betraut sind und der Übertragung nicht zustimmen, darf die Obsorge nur übertragen werden, wenn ansonsten das Wohl des Kindes gefährdet wäre.