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Einschlägige Körperverletzungsdelikte erkennen

StrafrechtStrafbare Handlungen gegen Leib und LebenSchiffer-ZehetbauerMärz 2026

§ 83 Abs 1 und 2 StGB bilden die Grunddelikte der § 83 Abs 3, §§ 84, 85 und 86 StGB. Wichtig ist es, diese Qualifikationen voneinander zu unterscheiden und das einschlägige Delikt zu wählen.

§ 83 Abs 1 und 2 StGB bilden die Grunddelikte der § 83 Abs 3, §§ 84, 85 und 86 StGB. Wichtig ist es, diese Qualifikationen voneinander zu unterscheiden und das einschlägige Delikt zu wählen.

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