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Streitanmerkung

SachenrechtGrundbuchJaukApril 2026

Unter Streitanmerkung (iwS) versteht man die Anmerkung bestimmter Klagen im Grundbuch zur Begründung der nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes oder eines anderen Gesetzes damit verbundenen Rechtswirkungen.

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