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Kurator - Sachwalterschaft

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzRosenmayrJuni 2019

Dieser Beitrag gibt die alte Rechtslage vor dem 2. ErwSchG wieder. Kuratoren sind vom Gericht bestellte und beaufsichtigte vermögensrechtliche Vertreter, deren Aufgabe es ist, die Interessen von Personen zu wahren, die diese aus verschiedenen Gründen nicht selbst wahrnehmen können.

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