Der Rekurs ist das aufsteigende, idR aufschiebende, einseitig oder zweiseitig ausgestaltete Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Gerichts erster Instanz.
Einleitung
Der Rekurs hat neben den allgemeinen Form- und Inhaltserfordernissen auch die Bezeichnung des Beschlusses zu enthalten, gegen den er erhoben wird.