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Entscheidungsbegründung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerNovember 2025

Die Entscheidungsgründe iSd § 417 Abs 1 Z 4 ZPO – bei Beschlüssen „Begründung“ – konkretisieren den formellen Urteilsspruch und legen alle relevanten Prozessvorgänge dar.

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