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Ausgedinge

SachenrechtDienstbarkeitWiegerMai 2024

Unter „Ausgedinge“ wird das Recht auf Wohnung, Unterhalt und Fürsorge zum Zweck der Versorgung der früheren Eigentümer verstanden. Das Ausgedinge ist vor allem von bäuerlichem Bereich her bekannt und diente früher im landwirtschaftlichen Bereich zur Altersversorgung der Altbauern und wird auch als „Altenteil“ bezeichnet. Das Ausgedinge kommt aber auch im gewerblichen und privaten Bereich vor, und zwar bei der Übergabe von Wohnhäusern durch die Eltern an die Kinder sowie bei Betriebsübergaben.

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