StVO, KFG und FSG enthalten jeweils Strafbestimmungen. Diese ordnen die Strafbarkeit einer Übertretung bestimmter Normen an und sehen jeweils einen Strafrahmen vor. Das (übrige) Verwaltungsstrafverfahren erster Instanz ist im Verwaltungsstrafgesetz (VStG) geregelt. Verwaltungsstrafen auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes sind Geldstrafen, (Primär-)Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen. Daneben ist in Sonderfällen auch eine Ermahnung durch das einschreitende Organ bzw durch die Behörde möglich.