vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baurechtswohnungseigentum

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumIlleditsDezember 2023

Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu haben. Es ist nach § 6a Baurechtsgesetz (BauRG) zulässig, an diesem Bauwerk Wohnungseigentum zu begründen. In einem solchen Fall spricht man von Baurechtswohnungseigentum, sodass sich in einer Einlagezahl das Grundstück findet, das mit dem Baurecht belastet ist, und mit einer separaten Einlagezahl im Grundbuch findet sich die Baurechtseinlage, die in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes die Eintragung von Wohnungseigentum aufweist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte