Die Beweislast(verteilung) spielt als eine Art gesetzliche Risikozuteilung dann die entscheidende Rolle, wenn der Sachverhalt nach Durchführung des Beweisverfahrens hinsichtlich einer tatbestandsrelevanten Tatsache unklar bleibt („non liquet“). Die Beweislosigkeit darf nicht zur Entscheidungslosigkeit führen. Hier geben die Beweislastregeln vor, zu wessen Lasten es ausschlägt, wenn eine bestimmte Tatsache nicht bewiesen werden kann.