vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuch

SachenrechtGrundbuchJaukFebruar 2023

Das Grundbuch dient der Sichtbarmachung von Rechtsverhältnissen (Rechte und Lasten), die am unbeweglichen Vermögen, also an Grund und Boden, bestehen. Es setzt sich aus Hauptbuch und Urkundensammlung zusammen. Der gutgläubige Einsichtnehmende darf darauf vertrauen, dass die Eintragungen des Grundbuchs vollständig und richtig sind.

Lexis 360®

Zu Recht voraus.

Melden Sie sich an, um den gesamten Inhalt zu lesen.

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!

AnmeldenJetzt testen!

Stichworte