Das Abrechnen von Heiz- und Warmwasserkosten hängt von der Art der Haustechnik ab: Es ist zwischen der individuellen Belieferung eines Nutzungsobjektes oder jener von mehreren Nutzungsobjekten durch eine Wärmeversorgungsanlage (Gemeinschaftsheizung) zu unterscheiden. Bei einer Gemeinschaftsheizung ist zu differenzieren, ob die Energie nach Verbrauch abgerechnet wird oder nach Nutzfläche bzw Nutzwert. Sobald Erfassungsgeräte montiert wurden und mindestens vier Nutzungsobjekte mit einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage versorgt werden, ist das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) anzuwenden.