Selbstmeldung einer Richterin an die Vorsteherin des Bezirksgerichts Retz nach § 22 GOG

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesArbeitshilfenNeumayrFebruar 2024

In der Rs der klagenden Partei A.B., vertreten durch …, gegen die beklagte Partei C.D., vertreten durch …, bin ich die nach der Geschäftsverteilung des Bezirkgerichts Retz zuständige Richterin. Beim Rechtsvertreter der klagenden Partei handelt es sich um den früheren Kanzleipartner meiner Schwiegermutter. Diese ist zwar mittlerweile nicht mehr als Rechtsanwältin tätig, scheint aber nach wie vor namentlich auf dem Kanzleibriefpapier mit dem Vermerk „em.“ auf. Mit dem Rechtsvertreter der klagenden Partei selbst verbindet mich keine nähere persönliche Beziehung. Wir kennen uns aus meiner gerichtlichen Tätigkeit; wir sind nicht „per Du“.

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