In der umseits bezeichneten Rs hat die Richterin X.Y. in der Tagsatzung vom 24. 5. 20xx die Verhandlung geschlossen und bekannt gegeben, dass die Entscheidung schriftlich ergeht. Eine Entscheidung wurde bisher nicht zugestellt.
In der umseits bezeichneten Rs hat die Richterin X.Y. in der Tagsatzung vom 24. 5. 20xx die Verhandlung geschlossen und bekannt gegeben, dass die Entscheidung schriftlich ergeht. Eine Entscheidung wurde bisher nicht zugestellt.